Angebot


Dienstleistungen

Auf dem Weg zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit müssen verschiedene administrative Belange berücksichtigt werden. Es ist nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten. Wir unterstützen Berufsleute, die sich selbständig machen wollen, dabei, die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Checkliste:

  • Wann gilt meine Tätigkeit als selbständige Erwerbstätigkeit.

  • Deklaration der Selbständigkeit bei der AHV-Ausgleichkasse. Die zuständige Ausgleichkasse beurteilt im Einzelfall, ob jemand im Sinne der AHV als unselbständig oder selbständig Erwerbend zu betrachten ist.

  • Abklärung der MWSt-Pflicht.

  • Freiwillige Unfall- und Krankentaggeldversicherung. Sie können diese allenfalls bei ihrer aktuellen Versicherung abschliessen. Alternativ können sie sich durch unseren assoziierten Dienstleister beraten lassen.

  • Personalvorsorge im Rahmen der 2. Säule — freiwillige Versicherung selbständig Erwerbender (der Status der Selbständigkeit muss bei der AHV-Ausgleichkasse angemeldet sein.). Selbständig Erwerbende können nur als Mitglieder ihres Berufsverbandes in der 2. Säule versichert werden: Der VÖSU ist ein solcher Verband. Zur Zeit besteht eine Anschlussvereinbarung an die GEPABU Personalvorsorgestiftung.